Immer wieder ist im Internet zu lesen Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano.

 Ja was denn nun eigentlich?

Interessenten Rufen bei uns an und Fragen nach unseren Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano und wir antworten Ihnen immer das wir NUR Dogo Canarios Züchten und diese vom Presa Canario abstammen aber nicht das gleiche sind und wir keine ALANO genannten Mischlinge haben. Dieses führt immer zu Verwirrung bei den Interessenten was wir nun aufklären wollen.

Der Presa Canario ( Presa steht für Packen ) ist ein Nachkommen der Kriegs-und Kampfhunde den  die Spanischen  und Portugiesischen Eroberer mit sich führten bei der Eroberung der neuen Welt. Bei den Stopps auf den Kanarischen Inseln sind diese Hunde zum Teil entwichen oder wurden ausgesetzt. Über viele Jahrhunderte wurden sie als Kriegs-Kampf- und Wachhunde eingesetzt. Diese Hunde waren auf allen ländlichen Fincas und größeren Anwesen vertreten und wurden von der Bewachung bis zum Viehtrieb als Hof- und Haus- Hunde eingesetzt und das auch heute noch. Ihre Zeit als Kampfhund endete mit dem Verbot der Kämpfe Anfang des 20. Jahrhunderts. Aussehen bedeutet Macht. Kräftige Erscheinung. Besonders für die Funktion der Wache und Verteidigung ausgestattet und traditionell für den Antrieb Vieh. Ungestümes Temperament. Furchtloser Kämpfer, stolzes Auftreten. Seriös und tiefe  Verbundenheit zu seinem Herrn. Es ist sanft und edel zur  Familie und misstrauisch gegenüber Fremden. In der Vergangenheit war es vor allem als Kampfhund verwendet.

Wegen diesem Geschichtlichen Hintergrund war eine FCI Anerkennung unter diesem Namen nicht möglich. Aus diesem Grund entwickelte sich aus dem Presa Canario durch einen gestraften, etwas veränderten Standard  und vor allem durch das anpassen des Wesens und Charakter der Tiere an die heutige Zeit der Dogo Canario der seine FCI Anerkennung am 03.06.2001 erhielt unter der Standard Nr. 346.

Es gab aber und gibt noch immer ( das ist auch gut so ) Liebhaber und Fans des alten Perro de Presa Canario die für den Erhalt und das Bestehen dieser alten Rasse gekämpft haben und dies immer noch tun.  Auf Grund dieser Pioniere Kamm es zu einem Königlichen Erlas am 25.05.2001 in dem der Perro de Pressa Canario zu einer Eigenständigen Rasse mit einem Standard erklärt wurde. Dieses wurde noch einmal mit dem Real Decreto 1557/2005 präzisiert.

Somit steht es schwarz auf weiß dass es 2 Rassen sind!!!

Und der Alano?

 

Der Deutsche Alano hat nichts mit dem Alano Espaniel, dem Dogo Canario oder Presa Canario zu tun, in Italien wird die Deutsche Dogge als Alano bezeichnet.

In den 80 Jahren gab es eine Gruppe die diese Rasse erschaffen haben um vor allem Kunden aus dem Milieu, sowie Rechtsradikale und Extrem Hundesportler mit sogenannten Leistung Hunden zu versorgen. Um ihre Mischlinge zu horrenden Preisen verkaufen zu können wurde die Geschichte über die Wiederbelebung einer alten Rasse erfunden. Er wurde Beschrieben als: ,, ernstzunehmender Kämpfer, Wächter und Schutzhund für Personen und Besitz. Viel Kampftrieb.“ Aus ,, Der Alano und seine Söhne“ von Rudolf Sewerin. Charakterisiert wird er als Hund mit sehr hohem Kampftrieb, extrem Wachsam mit sehr hohen Schutztrieb Veranlagungen. Hohe Verantwortung beim Züchter und Halter in der Sozialisierung und Aufzucht ist sonst sehr schnell nicht mehr zu Händeln. Es gibt aber auch Fachleute die Versuchen diesen Hund als Sporthund mit ausgeglichenem Charakter und hoher Reizschwelle zu Züchten. Um diese Rasse zu kreieren verwendete man Presa Canario und Presa Canario Mischlinge, Cane Corso und Cane Corso Mischlinge und es wurden immer wieder vereinzelt Pitbull Terrier eingekreuzt um die Tiere noch mehr in der Leistung zu steigern.

Was einige über diese  Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano Züchter schreiben



 Das Königliche Dekret in einer Googel Übersetzung

Seite 1

BOE. 10

Donnerstag 12. Januar 2006

1349

I. Allgemeine Bestimmungen

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT,

FISCHEREI UND ERNÄHRUNG

415

Königliche Dekret 1557/2005, vom 23. Dezember

durch Änderung des Königlichen Dekrets 558/2001,

25. Mai, der die Anerkennung regelt

ment offiziellen Organisationen oder Vereinigungen

nen Züchter von reinrassigen Hunden.

Durch das Königliche Dekret 558/2001 vom 25. Mai,

Regulierung der offiziellen Anerkennung der Organisation

tionen oder Vereinigungen von Züchtern von reinrassigen Hunden,

gegründet Vorschriften über tierzüchterischen

Organisationen wie die Anforderungen zu erfüllen

für die Anerkennung.

Artikel 3 des Königlichen Dekrets 558/2001, von 25

Mai führte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der

Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung und der

Regionen, für die offizielle Anerkennung

Organisationen oder Vereinigungen von Hunderassen

rein. In der praktischen Anwendung dieser Vorschrift hat

derivative Reservierung ist nicht der Wettbewerb nötig

des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung,

da es keine widerstreitenden Interessen zwischen Gemeinde

autonomen Gemeinschaften, die es bequem zu tragen macht

Sie zur Änderung des Artikels.

Dies macht es auch erforderlich, den Inhalt der Bearbeitung

Königliche Dekret und regulieren die ausreichende Versorgung

Informationsaustausch zwischen Organisationen und Verbände sowie

Regionen, und von diesen zu dem Ministerium

für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, die beinhaltet

Ersetzung von Artikel 6 und der Aufnahme eines neuen

Artikel 9.

Auch ist es sinnvoll, ein neues gehören

Artikel 8 über die Regelung der Rasse Prototyp, sowohl

für den spanischen Rassen und für die restlichen

Rennen in Bezug auf Anwendungen für Organisationen

oder Vereinigungen von Züchtern von reinrassigen Hunden.

Königliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai aufgenommen

ein Anhang eine Liste der spanischen Rassen mit ihren

Prototypen rassischen und ermächtigt das Ministerium für Landwirtschaft,

Fischerei und Ernährung, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen

zum Bearbeiten oder Hinzufügen neuer Hunderassen

nas auf Grund des Berichts des Ausschusses für Rinderrassen

Spanien, durch das Königliche Dekret 1682/1987 von 7 gegründet

November, die der offiziellen Katalog aktualisiert

Haustierrassen von Spanien.

In diesem königlichen Dekret, dass Anhang ersetzt wird

Einbeziehung neuer ein Rennen, die vorgeschlagen wurden

tas und zugelassen Rassen in verschiedenen Sitzungen

dieses Ausschusses nach der Veröffentlichung statt

Kation des Königlichen Dekrets 558/2001, vom 25. Mai. Die Pro-

Prototyp Struktur und rassischen und genealogischen Buchsparte

cal, wird im Falle der spanischen Rassen, der sein

reguliert von der zuständigen Gemeinde

entsprechende autonom.

Die neue Anlage wird nicht mit der Liste der Rassen enthalten

Canine seine Definition der Rasse Prototyp, da diese

von der autonomen com reguliert geworden

kompetenten jeweils.

Diese Vorschrift gilt gemäß ausgestellt auf den werden Einwoh-

bilitation in Artikel 149.1.13. ª der Verfassung

tion, die die ausschließliche Zuständigkeit legt

Grundmaterial und Koordination der allgemeinen Planung

ral Wirtschaftstätigkeit.

Bei der Verarbeitung dieses Königlichen Erlasses wurden konsultiert

Tadas autonomen Gemeinschaften und Institutionen vertreten-

treter des Sektors.

Durch Vorschlag der Minister für Landwirtschaft,

Fischerei und Ernährung, im Einklang mit der

Staat und nach Beratung im Ministerrat

seiner Sitzung am 23. Dezember 2005,

ORDER:

Einzigen Artikel. Änderung des Königlichen Dekrets 558/2001,

25. Mai, der die Anerkennung regelt

offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Doppelboden-

res von reinrassigen Hunden.

Königliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai, auf der

regelt die offizielle Anerkennung von Organisationen oder

Züchtervereinigungen reinrassigen Hunden ist

wie folgt modifiziert:

Ein Artikel 3 erhält folgende Fassung:

"Artikel 3. Wettbewerb und die Auswirkungen der Anerkennung

Fundament.

Ein. Offizielle Anerkennung von Organisationen

und Verbände der Züchter von reinrassigen Hunden

pure zum Zweck der Aufrechterhaltung oder Schaffung der Bücher

oder genealogischen Aufzeichnungen jedem Rennen entspricht

autonome Gemeinschaft, in denen liegt das Hauptquartier

Büro des Antragstellers.

Jedoch im Fall der Raum-Rassen

nehmen, die offizielle Anerkennung von Organisationen

oder Vereinigungen beizubehalten oder einzuführen oder eingetragene

Zentren für die nationale Herde

autonome Gemeinschaft in dem liegt die ori-

Gen, für das Rennen berücksichtigt wird

technische, sozio-kulturellen und historischen

Dokumentarfilm vorgestellt, solche auszuführen

Anerkennung.

Für den Fall, dass diese Quelle geteilt wird

für mehrere Regionen, diese Anerkennung

Stiftung soll eine, die man trifft sein

größere Anzahl von Proben gezählt und Präferenzen

temente in ein Register und qualifiziert.


Page 2

1350

Donnerstag 12. Januar 2006

BOE. 10

2. Offizielle Anerkennung von Organisationen

oder Vereinigungen im Sinne des vorstehenden Absatzes

wird von der zuständigen Behörde angefordert werden

tude von denen, unter Angabe der Rasse oder Rennen für

beantragt wird, und bescheinigen nach

der Anforderungen in Artikel 4 dieser enthaltenen

Königliche Dekret.

3. Die offizielle Anerkennung kann abgelehnt werden

Organisationen oder Vereinigungen pusie-

lief gefährden die Erhaltung der Rasse oder kaufen-

metieran tierzüchterischen anderes Programm Organisation

tion oder Vereinigung existiert.

4. Die zuständige Behörde Kontrollen

Zeitungen auf Partnerschaften zu überprüfen

oder anerkannten Organisationen die Aufrechterhaltung cum-

Einhaltung der Anforderungen, denen

Auswirkung von Rasse ernennen kann Inspektoren. Es kann

ausgestorben erklärt diese Anerkennung, wenn diese

Ergebnis der durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen

zados wird Nichteinhaltung keine gefunden

der Anforderungen. "

Two. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

"Artikel 6. Registrar General.

Im Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

tion wird eine allgemeine Registrierung organisiert werden

Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern der Hunde

Rassehunde, die all jene gehören

Wer erhielt die offizielle Anerkennung

Übereinstimmung mit den Vorschriften in diesem Königlichen Dekret und

Anmerkungen gemacht, dass sie betreffen, einschließlich

gegebenenfalls deren Aussterben.

Weniger häufig, mindestens alle sechs Monate, die

Ministerium mitgeteilt Regionen

für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung die Beschlüsse

gen der Gewährung und Anerkennung von Extinction

Organisationen und Verbänden, zu üben

entsprechenden Einträge und Änderungen.

Der General Register von Vereinigungen oder Organisationen

gen Hundezüchtern der Reinzucht wird

öffentlichen und informativ, wobei Verfügung

tion aller zuständigen Behörden in der

egal. "

Drei. Ein neuer Artikel mit den folgenden

Inhalt:

"Artikel 8. Racial Prototype.

Im Falle der spanischen Rassen, die Organisa-

antragstellenden Organisation oder Vereinigung sind, sich anzupassen

rassischen Prototyp, nur für das gesamte Staatsgebiet

tion, und die Struktur und Aufteilung der Zuchtbuch

reguliert wird, so daß, wenn diese, von der Community

zuständige autonome Gemeinschaft in jedem Fall, wie

dargelegt in Artikel 3.

Für andere Rassen, Rassen-Prototyp

werden nach den entsprechenden Kriterien

internationale Angelegenheit. "

Four. Ein neuer Artikel mit den folgenden

Text:

"Artikel 9. Informationspflicht.

Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern

der reinen Rasse Hunde halten oder einrichten oder

genealogische Aufzeichnungen, sollten die Informationen

tion, die in ihnen sammelt, wenn so beantragt

durch staatliche Regierung. "

Five. Zusätzliche Rückstellung wird zuerst gelöscht.

Six. Zur Ersetzung des Anhangs des Königlichen Dekrets 558/2001,

vom 25. Mai zum Thema "spanischen Rassen," für

Begleitmaterial zu diesem königlichen Dekret.

Erste Übergangsbestimmung. Organisationen verbunden

Verbände und anerkannt.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

weitergeleitet an die zuständige autonome Gemeinschaft in jedem

Wenn innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintrag

Inkrafttreten dieses Königlichen Erlasses, zeichnet das Verfahren

tion der offiziellen Anerkennung von Organisationen oder

Verbände von der Abteilung anerkannt.

Die Autonomen Gemeinschaften zuständig

alle Aktionen im Königlichen Dekret 558/2001 vorgesehen,

25. Mai, der die Anerkennung regelt

offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Züchtern

von reinrassigen Hunden aus dem Erhalt der indi-

Jede Dokumentation, außer im Hinblick auf Ressourcen

zwischengeschaltet in Bezug auf die Erkennung von

davon.

Zweite Übergangsbestimmung. Verwaltungsverfahren

trative anhängig.

Die offizielle Anerkennung Verfahren verbunden

Verbände und Organisationen der Züchter Hunderassen

pure, bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens

Dieser Königliche Erlass wird in Übereinstimmung mit den Regeln gelöst werden

Mativa in der zum Zeitpunkt des Startens ihnen.

Third Übergangsbestimmung. Prototypen der Rasse

Spanischen Rassen.

Ausstehend von der autonomen reguliert

zuständigen jeweils die Prototypen der Rasse

Spanischen Rassen, in Kraft bleiben con-

aufgenommen im Anhang des Königlichen Dekrets 558/2001, von 25

Mai, in der Fassung vor dem Inkrafttreten des

Dieser Königliche Erlass.

Schlussbestimmung ein. Titel Kompetenz.

Dieses königliche Dekret unter Wettbewerbsbedingungen ausgestellt

Zustand auf der Grundlage der Planung und Koordination

die gesamtwirtschaftliche Aktivität im Sinne des Artikels

was 149.1.13. ª der Verfassung.

Zweite Schlussbestimmung. Inkrafttreten.

Dieser Königliche Erlass tritt am Tag

nach ihrer Veröffentlichung im "Amtsblatt

Staat ".

Angesichts in Madrid am 23. Dezember 2005.

JUAN CARLOS R.

Der Minister für Landwirtschaft, Fischerei

und Lebensmittelsicherheit,

Elena Espinosa MANGANA

"ANHANG

Spanischen Rassen

Die spanischen Rassen aufgeführt

folgt:

Spanischen Alano.

Bestiar Ca (mallorquinische Schäferhund).

Ca de Bou (Perro de Presa Mallorquín).


Page 3

BOE. 10

Donnerstag 12. Januar 2006

1351

Eivissenc Ca (Ibiza Hound).

Ca I Mallorquí.

Ca Rater Mallorquí (Mouser Mallorquín).

Kann der Palleiro.

Kann Guicho.

Euskal Artzain Iletsua Txakurra Vielfalt.

Euskal Artzain Gorbeiakoa Txakurra Vielfalt.

Galgo Spanisch.

Gos d'Atura Catala (Catalan Sheepdog).

Gos Rater Valencia (Valencia Mouser).

Pyrenean Mastiff.

Spanischer Mastiff.

Pastor Garafiano.

Perdigueiro Galego.

Burgos Retriever.

Spanish Water Dog.

Dog Majorero.

Presa Canario.

Podenco Andaluz.

Podengo Canario.

Podengo Galego.

Mouser Bodeguero Andaluz.

Hound Spanisch.

Encartaciones Bösewicht. "

416

BESTELLEN APA/1/2006, 10. Januar, die

Besondere Maßnahmen zum Schutz

tion in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.

Oder Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit

keit als International Animal Health Code aufgeführt,

nal der Weltorganisation für Tiergesundheit. Seine

Ausbreitung stellt eine Gefahr für die Kabine und konnte

nachteilige Folgen für inter-

Veränderungen auf den internationalen Handel. Messungen

spezifische Seuchenbekämpfung geregelt

Das durch das Königliche Dekret 1228/2001 vom 8. November,

zur Festlegung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung

Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit.

Am 13. Oktober 2004, das Monitoring-Programm

BT gemäß Artikel 11.1.b des Königlichen Dekrets

1228/2001, vom 8. November, zeigte die CIR-

Verordnung des Virus der Blauzungenkrankheit in Halbinsel Gebiet

lar. Die Sicherheitsmaßnahmen auf kommunaler Ebene waren

Entscheidungen der Kommission, mit der

endgültige Entscheidung 2005/393/EG vom 23. Mai 2005

im Zusammenhang mit den Schutz-und Überwachungszonen in Bezug

mit der Blauzungenkrankheit gelten

Können die Bewegungen von diesen Gebieten oder

hindurch. Nach einer epidemiologischen Stille, die dis-

Krankheit in die Halbinsel aufgehört wieder aufgetaucht

Viruszirkulation im Dezember 2005.

Laut Gesetz Nr. 8/2003 vom 24. April, sani-

keit Tier, und unbeschadet der Maßnahmen durch

die Europäische Kommission, vertreten durch Auftrag APA/3411/2004,

am 22. Oktober, wurden spezifische Maßnahmen festgelegt

Dringlichkeit hinsichtlich der Blauzungenkrankheit, vor seinem Auftritt

tion auf dem spanischen Festland. Solche Maßnahmen

anschließend wurde im Hinblick auf die modifiziert wurden evo-

Verlauf der Krankheit und der Gruppe nach dem Kriterium

von Experten im Sinne des Intervention Plan ist

zusätzliche Bestimmung bezieht sich nur auf das Königliche Dekret

1228/2001 vom 8. November, mit aufeinanderfolgenden geordneten

nen Dienst, zuletzt den Auftrag APA/3335 /

2005 vom 26. Oktober zur Festlegung von Maßnahmen

besonderen Schutz in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.

Die rechtliche Anpassungen waren notwendig, um Menschen

nar Risiko der epidemiologischen Situation in der Basis

Zeit und die Besonderheiten der einzelnen spezifischen Sektor.

Sobald die Analyse von historischen Daten und

Kürzlich sowohl klimatische und entomologischen, die

Gruppe von Sachverständigen im Sinne des in der Intervention Plan

bezog sich nur zusätzliche Bestimmung von Royal

Dekret 1228/2001, vom 8. November als nicht

Risiko der Anwesenheit des Vektors Monate

Winter in einem bestimmten Bereich des spanischen Territoriums

(Jahreszeitlich freien Bereich), und daher besteht keine Gefahr

Virus-Zirkulation in diesem Bereich.

In dieser Hinsicht ist die Entscheidung der Kommission 2005/393 /

EG vom 23. Mai 2005 über die Schutzzonen

und Überwachung in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und

Bedingungen, die Bewegungen der Tiere gelten

aus diesen Gebieten oder durch sie in ihrer erwogen

Artikel 3.3 der Bewegung von Tieren empfänglicher Arten, nachdem ein

Zeitdauer nach dem Aufhören der

Vektor.

Abhängig von der aktuellen Situation der Krankheit,

sein eine Modifikation der Auftrag des APA/3335/2005

26. Oktober, um für einen Zeitraum in Betracht gezogen werden

Zeit, ein Bereich des Landes

als saisonal von der Blauzungenkrankheit frei. Solche con-

Zusammenarbeit muss 28 Tage vor dem Tag beendet werden

früher in der Virus könnte wieder Aktivität

keit als historische Daten oder sofort, wenn

klimatische oder Daten aus Programm

Überwachung und Kontrolle deuten auf eine Wiederaufnahme

tion der mehr frühreifen Moskito-Aktivität Culicoi-

des imicola Erwachsenen.

Aus Gründen der Rechtsberater, die angegebene

Umfangs der Änderungen, die Annahme einer

New Order, die ersetzt Erleichterung ihrer

Anwendung.

Auf der Grundlage und gemäß den Bestimmungen des

Artikel 8 des Gesetzes über die Tiergesundheit und die Anordnung

zweiten Finale des Königlichen Dekrets 1228/2001 von 8 Novem-

ber, durch die Festlegung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung

und Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit

Dekret:

Artikel 1. Zweck und Anwendungsbereich.

Der Zweck dieser Auftrag ist es, Maßnahmen zu etablieren

besonderen Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Anwendung

tion auf das ganze Land.

Artikel 2. Definitionen.

Ein. Für die Zwecke dieses Ordens, gelten

Die Definitionen in Artikel 3 des Gesetzes 8/2003 enthalten,

April 24, Animal Health, 2 des Königlichen Dekrets

1228/2001 vom 8. November, ab

besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der

oder Blauzungenkrankheit Blauzungenkrankheit.

2. Soll so verstanden werden:

a) Center for Blauzungenkrankheit Probenahme: dass

genehmigt und durch die Veterinärbehörde kontrolliert

rinaria kompetent, in dem eine Gruppe unterhält isoliert

Tierische Seite von der Wirkung der Culicoides geschützt

gut eine Installation für diesen Zweck oder für ein erstellt werden

Vieh Betrieb, in dem sind die platziert

Vorrichtungen erforderlich, um das Eindringen von Culi-vorzubeugen

Corticoide, für einen geeigneten Zeitraum, um

unterwerfen Tiere Tests gegen

Blauzungenkrankheit.

b) beschränkt saisonal Freizone, Bereich res-

tringida frei und nicht saisonbereinigt Zone: die vorgesehenen

tas in Anhang II aufgeführt.


Anfang des Jahres 2002 wies ich in einem Schreiben das Innenministerium des Landes Brandenburg auf die Problematik Dogo Canario-Presa Canario hin, hier die Antwort!





Anfang 2011 rief mich ein Herr an und teilte mir freudig mit das er auch einen Dogo Canario hat. Ich wies Ihm darauf hin, da er im Land Brandenburg wohnt, das er mit dem Hund zum Wesenstest müsse. Er war sehr erstaunt da doch in der Rasseliste Presa Canario steht. Daraufhin informierte ich Ihm auf die fehl Information des VDH und das diese vom MDI übernommen wurde und er Klagen müsste um dies richtig zu stellen. Mehrere Wochen später meldete er sich bei mir und erklärte mir das er das gemacht hat was ich Ihm geraten habe und übersande mir zwei Schreiben.



Ich wand mich daraufhin Telefonisch ans MDI und konfrontierte Sie mit diesen Schreiben und bekam zur Antwort wir prüfen.  Als 2013 die Prüfungen immer noch nicht abgeschlossen waren und ich keine Antwort bekam wer den nun für den Schadensersatz grade stehen müsse schrieb ich das MDI am 12.02.2013 per Einschreiben an.

 

 

ICH HABE IMMER NOCH KEINE ANTWORT BEKOMMEN!!!



Zu Kopf schütteln und staunen wurde nach kurzer Ankündigung die Rasse mit Datum 01.01.2019 von Dogo Canario in Presa Canario umbenannt. Der Standard bleibt der des Dogo Canario und nicht Pero De Presa Canario sondern Presa Canario!!! Antragsteller war das Heimatland Spanien. Man muss es nicht verstehen.