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  <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun</title>
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  <pubDate>Sun, 31 May 2026 07:17:54 +0200</pubDate>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 1</title>
        <description><![CDATA[Immer wieder ist im Internet zu lesen Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano. &nbsp;Ja was denn nun eigentlich? Interessenten Rufen bei uns an und Fragen nach unseren Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano und wir antworten Ihnen immer das wir NUR Dogo Canarios Z&uuml;chten und diese vom Presa Canario abstammen aber nicht das gleiche sind und wir keine ALANO genannten Mischlinge haben. Dieses f&uuml;hrt immer zu Verwirrung bei den Interessenten was wir nun aufkl&auml;ren wollen. Der Presa Canario ( Presa steht f&uuml;r Packen ) ist ein Nachkommen der Kriegs-und Kampfhunde den&nbsp; die Spanischen&nbsp; und Portugiesischen Eroberer mit sich f&uuml;hrten bei der Eroberung der neuen Welt. Bei den Stopps auf den Kanarischen Inseln sind diese Hunde zum Teil entwichen oder wurden ausgesetzt. &Uuml;ber viele Jahrhunderte wurden sie als Kriegs-Kampf- und Wachhunde eingesetzt. Diese Hunde waren auf allen l&auml;ndlichen Fincas und gr&ouml;&szlig;eren Anwesen vertreten und wurden von der Bewachung bis zum Viehtrieb als Hof- und Haus- Hunde eingesetzt und das auch heute noch. Ihre Zeit als Kampfhund endete mit dem Verbot der K&auml;mpfe Anfang des 20. Jahrhunderts. Aussehen bedeutet Macht. Kr&auml;ftige Erscheinung. Besonders f&uuml;r die Funktion der Wache und Verteidigung ausgestattet und traditionell f&uuml;r den Antrieb Vieh. Ungest&uuml;mes Temperament. Furchtloser K&auml;mpfer, stolzes Auftreten. Seri&ouml;s und tiefe&nbsp; Verbundenheit zu seinem Herrn. Es ist sanft und edel zur&nbsp; Familie und misstrauisch gegen&uuml;ber Fremden. In der Vergangenheit war es vor allem als Kampfhund verwendet. Wegen diesem Geschichtlichen Hintergrund war eine FCI Anerkennung unter diesem Namen nicht m&ouml;glich. Aus diesem Grund entwickelte sich aus dem Presa Canario durch einen gestraften, etwas ver&auml;nderten Standard &nbsp;und vor allem durch das anpassen des Wesens und Charakter der Tiere an die heutige Zeit der Dogo Canario der seine FCI Anerkennung am 03.06.2001 erhielt unter der Standard Nr. 346. Es gab aber und gibt noch immer ( das ist auch gut so ) Liebhaber und Fans des alten Perro de Presa Canario die f&uuml;r den Erhalt und das Bestehen dieser alten Rasse gek&auml;mpft haben und dies immer noch tun. &nbsp;Auf Grund dieser Pioniere Kamm es zu einem K&ouml;niglichen Erlas am 25.05.2001 in dem der Perro de Pressa Canario zu einer Eigenst&auml;ndigen Rasse mit einem Standard erkl&auml;rt wurde. Dieses wurde noch einmal mit dem Real Decreto 1557/2005 pr&auml;zisiert. Somit steht es schwarz auf wei&szlig; dass es 2 Rassen sind!!! Und der Alano? &nbsp; Der Deutsche Alano hat nichts mit dem Alano Espaniel, dem Dogo Canario oder Presa Canario zu tun, in Italien wird die Deutsche Dogge als Alano bezeichnet. In den 80 Jahren gab es eine Gruppe die diese Rasse erschaffen haben um vor allem Kunden aus dem Milieu, sowie Rechtsradikale und Extrem Hundesportler mit sogenannten Leistung Hunden zu versorgen. Um ihre Mischlinge zu horrenden Preisen verkaufen zu k&ouml;nnen wurde die Geschichte &uuml;ber die Wiederbelebung einer alten Rasse erfunden. Er wurde Beschrieben als: ,, ernstzunehmender K&auml;mpfer, W&auml;chter und Schutzhund f&uuml;r Personen und Besitz. Viel Kampftrieb.“ Aus ,, Der Alano und seine S&ouml;hne“ von Rudolf Sewerin. Charakterisiert wird er als Hund mit sehr hohem Kampftrieb, extrem Wachsam mit sehr hohen Schutztrieb Veranlagungen. Hohe Verantwortung beim Z&uuml;chter und Halter in der Sozialisierung und Aufzucht ist sonst sehr schnell nicht mehr zu H&auml;ndeln. Es gibt aber auch Fachleute die Versuchen diesen Hund als Sporthund mit ausgeglichenem Charakter und hoher Reizschwelle zu Z&uuml;chten. Um diese Rasse zu kreieren verwendete man Presa Canario und Presa Canario Mischlinge, Cane Corso und Cane Corso Mischlinge und es wurden immer wieder vereinzelt Pitbull Terrier eingekreuzt um die Tiere noch mehr in der Leistung zu steigern.Was einige &uuml;ber diese &nbsp;Dogo Canario, Perro de Presa Canario, Alano Z&uuml;chter schreiben]]></description>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 2</title>
        <description><![CDATA[&nbsp;Das K&ouml;nigliche Dekret in einer Googel &Uuml;bersetzung     Seite 1  BOE. 10  Donnerstag 12. Januar 2006  1349  I. Allgemeine Bestimmungen  MINISTERIUM F&Uuml;R LANDWIRTSCHAFT,  FISCHEREI UND ERN&Auml;HRUNG  415  K&ouml;nigliche Dekret 1557/2005, vom 23. Dezember  durch &Auml;nderung des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001,  25. Mai, der die Anerkennung regelt  ment offiziellen Organisationen oder Vereinigungen  nen Z&uuml;chter von reinrassigen Hunden.  Durch das K&ouml;nigliche Dekret 558/2001 vom 25. Mai,  Regulierung der offiziellen Anerkennung der Organisation  tionen oder Vereinigungen von Z&uuml;chtern von reinrassigen Hunden,  gegr&uuml;ndet Vorschriften &uuml;ber tierz&uuml;chterischen  Organisationen wie die Anforderungen zu erf&uuml;llen  f&uuml;r die Anerkennung.  Artikel 3 des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001, von 25  Mai f&uuml;hrte die Aufteilung der Zust&auml;ndigkeiten zwischen der  Ministerium f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung und der  Regionen, f&uuml;r die offizielle Anerkennung  Organisationen oder Vereinigungen von Hunderassen  rein. In der praktischen Anwendung dieser Vorschrift hat  derivative Reservierung ist nicht der Wettbewerb n&ouml;tig  des Ministeriums f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung,  da es keine widerstreitenden Interessen zwischen Gemeinde  autonomen Gemeinschaften, die es bequem zu tragen macht  Sie zur &Auml;nderung des Artikels.  Dies macht es auch erforderlich, den Inhalt der Bearbeitung  K&ouml;nigliche Dekret und regulieren die ausreichende Versorgung  Informationsaustausch zwischen Organisationen und Verb&auml;nde sowie  Regionen, und von diesen zu dem Ministerium  f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung, die beinhaltet  Ersetzung von Artikel 6 und der Aufnahme eines neuen  Artikel 9.  Auch ist es sinnvoll, ein neues geh&ouml;ren  Artikel 8 &uuml;ber die Regelung der Rasse Prototyp, sowohl  f&uuml;r den spanischen Rassen und f&uuml;r die restlichen  Rennen in Bezug auf Anwendungen f&uuml;r Organisationen  oder Vereinigungen von Z&uuml;chtern von reinrassigen Hunden.  K&ouml;nigliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai aufgenommen  ein Anhang eine Liste der spanischen Rassen mit ihren  Prototypen rassischen und erm&auml;chtigt das Ministerium f&uuml;r Landwirtschaft,  Fischerei und Ern&auml;hrung, um die notwendigen Ma&szlig;nahmen ergreifen  zum Bearbeiten oder Hinzuf&uuml;gen neuer Hunderassen  nas auf Grund des Berichts des Ausschusses f&uuml;r Rinderrassen  Spanien, durch das K&ouml;nigliche Dekret 1682/1987 von 7 gegr&uuml;ndet  November, die der offiziellen Katalog aktualisiert  Haustierrassen von Spanien.  In diesem k&ouml;niglichen Dekret, dass Anhang ersetzt wird  Einbeziehung neuer ein Rennen, die vorgeschlagen wurden  tas und zugelassen Rassen in verschiedenen Sitzungen  dieses Ausschusses nach der Ver&ouml;ffentlichung statt  Kation des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001, vom 25. Mai. Die Pro-  Prototyp Struktur und rassischen und genealogischen Buchsparte  cal, wird im Falle der spanischen Rassen, der sein  reguliert von der zust&auml;ndigen Gemeinde  entsprechende autonom.  Die neue Anlage wird nicht mit der Liste der Rassen enthalten  Canine seine Definition der Rasse Prototyp, da diese  von der autonomen com reguliert geworden  kompetenten jeweils.  Diese Vorschrift gilt gem&auml;&szlig; ausgestellt auf den werden Einwoh-  bilitation in Artikel 149.1.13. &ordf; der Verfassung  tion, die die ausschlie&szlig;liche Zust&auml;ndigkeit legt  Grundmaterial und Koordination der allgemeinen Planung  ral Wirtschaftst&auml;tigkeit.  Bei der Verarbeitung dieses K&ouml;niglichen Erlasses wurden konsultiert  Tadas autonomen Gemeinschaften und Institutionen vertreten-  treter des Sektors.  Durch Vorschlag der Minister f&uuml;r Landwirtschaft,  Fischerei und Ern&auml;hrung, im Einklang mit der  Staat und nach Beratung im Ministerrat  seiner Sitzung am 23. Dezember 2005,  ORDER:  Einzigen Artikel. &Auml;nderung des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001,  25. Mai, der die Anerkennung regelt  offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Doppelboden-  res von reinrassigen Hunden.  K&ouml;nigliches Dekret 558/2001, vom 25. Mai, auf der  regelt die offizielle Anerkennung von Organisationen oder  Z&uuml;chtervereinigungen reinrassigen Hunden ist  wie folgt modifiziert:  Ein Artikel 3 erh&auml;lt folgende Fassung:  "Artikel 3. Wettbewerb und die Auswirkungen der Anerkennung  Fundament.  Ein. Offizielle Anerkennung von Organisationen  und Verb&auml;nde der Z&uuml;chter von reinrassigen Hunden  pure zum Zweck der Aufrechterhaltung oder Schaffung der B&uuml;cher  oder genealogischen Aufzeichnungen jedem Rennen entspricht  autonome Gemeinschaft, in denen liegt das Hauptquartier  B&uuml;ro des Antragstellers.  Jedoch im Fall der Raum-Rassen  nehmen, die offizielle Anerkennung von Organisationen  oder Vereinigungen beizubehalten oder einzuf&uuml;hren oder eingetragene  Zentren f&uuml;r die nationale Herde  autonome Gemeinschaft in dem liegt die ori-  Gen, f&uuml;r das Rennen ber&uuml;cksichtigt wird  technische, sozio-kulturellen und historischen  Dokumentarfilm vorgestellt, solche auszuf&uuml;hren  Anerkennung.  F&uuml;r den Fall, dass diese Quelle geteilt wird  f&uuml;r mehrere Regionen, diese Anerkennung  Stiftung soll eine, die man trifft sein  gr&ouml;&szlig;ere Anzahl von Proben gez&auml;hlt und Pr&auml;ferenzen  temente in ein Register und qualifiziert.         Page 2  1350  Donnerstag 12. Januar 2006  BOE. 10  2. Offizielle Anerkennung von Organisationen  oder Vereinigungen im Sinne des vorstehenden Absatzes  wird von der zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde angefordert werden  tude von denen, unter Angabe der Rasse oder Rennen f&uuml;r  beantragt wird, und bescheinigen nach  der Anforderungen in Artikel 4 dieser enthaltenen  K&ouml;nigliche Dekret.  3. Die offizielle Anerkennung kann abgelehnt werden  Organisationen oder Vereinigungen pusie-  lief gef&auml;hrden die Erhaltung der Rasse oder kaufen-  metieran tierz&uuml;chterischen anderes Programm Organisation  tion oder Vereinigung existiert.  4. Die zust&auml;ndige Beh&ouml;rde Kontrollen  Zeitungen auf Partnerschaften zu &uuml;berpr&uuml;fen  oder anerkannten Organisationen die Aufrechterhaltung cum-  Einhaltung der Anforderungen, denen  Auswirkung von Rasse ernennen kann Inspektoren. Es kann  ausgestorben erkl&auml;rt diese Anerkennung, wenn diese  Ergebnis der durchgef&uuml;hrten Kontrollen und &Uuml;berpr&uuml;fungen  zados wird Nichteinhaltung keine gefunden  der Anforderungen. "  Two. Artikel 6 erh&auml;lt folgende Fassung:  "Artikel 6. Registrar General.  Im Ministerium f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung  tion wird eine allgemeine Registrierung organisiert werden  Organisationen oder Vereinigungen von Z&uuml;chtern der Hunde  Rassehunde, die all jene geh&ouml;ren  Wer erhielt die offizielle Anerkennung  &Uuml;bereinstimmung mit den Vorschriften in diesem K&ouml;niglichen Dekret und  Anmerkungen gemacht, dass sie betreffen, einschlie&szlig;lich  gegebenenfalls deren Aussterben.  Weniger h&auml;ufig, mindestens alle sechs Monate, die  Ministerium mitgeteilt Regionen  f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung die Beschl&uuml;sse  gen der Gew&auml;hrung und Anerkennung von Extinction  Organisationen und Verb&auml;nden, zu &uuml;ben  entsprechenden Eintr&auml;ge und &Auml;nderungen.  Der General Register von Vereinigungen oder Organisationen  gen Hundez&uuml;chtern der Reinzucht wird  &ouml;ffentlichen und informativ, wobei Verf&uuml;gung  tion aller zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden in der  egal. "  Drei. Ein neuer Artikel mit den folgenden  Inhalt:  "Artikel 8. Racial Prototype.  Im Falle der spanischen Rassen, die Organisa-  antragstellenden Organisation oder Vereinigung sind, sich anzupassen  rassischen Prototyp, nur f&uuml;r das gesamte Staatsgebiet  tion, und die Struktur und Aufteilung der Zuchtbuch  reguliert wird, so da&szlig;, wenn diese, von der Community  zust&auml;ndige autonome Gemeinschaft in jedem Fall, wie  dargelegt in Artikel 3.  F&uuml;r andere Rassen, Rassen-Prototyp  werden nach den entsprechenden Kriterien  internationale Angelegenheit. "  Four. Ein neuer Artikel mit den folgenden  Text:  "Artikel 9. Informationspflicht.  Organisationen oder Vereinigungen von Z&uuml;chtern  der reinen Rasse Hunde halten oder einrichten oder  genealogische Aufzeichnungen, sollten die Informationen  tion, die in ihnen sammelt, wenn so beantragt  durch staatliche Regierung. "  Five. Zus&auml;tzliche R&uuml;ckstellung wird zuerst gel&ouml;scht.  Six. Zur Ersetzung des Anhangs des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001,  vom 25. Mai zum Thema "spanischen Rassen," f&uuml;r  Begleitmaterial zu diesem k&ouml;niglichen Dekret.  Erste &Uuml;bergangsbestimmung. Organisationen verbunden  Verb&auml;nde und anerkannt.  Das Ministerium f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei und Ern&auml;hrung  weitergeleitet an die zust&auml;ndige autonome Gemeinschaft in jedem  Wenn innerhalb von zwei Monaten nach dem Eintrag  Inkrafttreten dieses K&ouml;niglichen Erlasses, zeichnet das Verfahren  tion der offiziellen Anerkennung von Organisationen oder  Verb&auml;nde von der Abteilung anerkannt.  Die Autonomen Gemeinschaften zust&auml;ndig  alle Aktionen im K&ouml;niglichen Dekret 558/2001 vorgesehen,  25. Mai, der die Anerkennung regelt  offiziellen Organisationen oder Vereinigungen von Z&uuml;chtern  von reinrassigen Hunden aus dem Erhalt der indi-  Jede Dokumentation, au&szlig;er im Hinblick auf Ressourcen  zwischengeschaltet in Bezug auf die Erkennung von  davon.  Zweite &Uuml;bergangsbestimmung. Verwaltungsverfahren  trative anh&auml;ngig.  Die offizielle Anerkennung Verfahren verbunden  Verb&auml;nde und Organisationen der Z&uuml;chter Hunderassen  pure, bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens  Dieser K&ouml;nigliche Erlass wird in &Uuml;bereinstimmung mit den Regeln gel&ouml;st werden  Mativa in der zum Zeitpunkt des Startens ihnen.  Third &Uuml;bergangsbestimmung. Prototypen der Rasse  Spanischen Rassen.  Ausstehend von der autonomen reguliert  zust&auml;ndigen jeweils die Prototypen der Rasse  Spanischen Rassen, in Kraft bleiben con-  aufgenommen im Anhang des K&ouml;niglichen Dekrets 558/2001, von 25  Mai, in der Fassung vor dem Inkrafttreten des  Dieser K&ouml;nigliche Erlass.  Schlussbestimmung ein. Titel Kompetenz.  Dieses k&ouml;nigliche Dekret unter Wettbewerbsbedingungen ausgestellt  Zustand auf der Grundlage der Planung und Koordination  die gesamtwirtschaftliche Aktivit&auml;t im Sinne des Artikels  was 149.1.13. &ordf; der Verfassung.  Zweite Schlussbestimmung. Inkrafttreten.  Dieser K&ouml;nigliche Erlass tritt am Tag  nach ihrer Ver&ouml;ffentlichung im "Amtsblatt  Staat ".  Angesichts in Madrid am 23. Dezember 2005.  JUAN CARLOS R.  Der Minister f&uuml;r Landwirtschaft, Fischerei  und Lebensmittelsicherheit,  Elena Espinosa MANGANA  "ANHANG  Spanischen Rassen  Die spanischen Rassen aufgef&uuml;hrt  folgt:  Spanischen Alano.  Bestiar Ca (mallorquinische Sch&auml;ferhund).  Ca de Bou (Perro de Presa Mallorqu&iacute;n).         Page 3  BOE. 10  Donnerstag 12. Januar 2006  1351  Eivissenc Ca (Ibiza Hound).  Ca I Mallorqu&iacute;.  Ca Rater Mallorqu&iacute; (Mouser Mallorqu&iacute;n).  Kann der Palleiro.  Kann Guicho.  Euskal Artzain Iletsua Txakurra Vielfalt.  Euskal Artzain Gorbeiakoa Txakurra Vielfalt.  Galgo Spanisch.  Gos d'Atura Catala (Catalan Sheepdog).  Gos Rater Valencia (Valencia Mouser).  Pyrenean Mastiff.  Spanischer Mastiff.  Pastor Garafiano.  Perdigueiro Galego.  Burgos Retriever.  Spanish Water Dog.  Dog Majorero.  Presa Canario.  Podenco Andaluz.  Podengo Canario.  Podengo Galego.  Mouser Bodeguero Andaluz.  Hound Spanisch.  Encartaciones B&ouml;sewicht. "  416  BESTELLEN APA/1/2006, 10. Januar, die  Besondere Ma&szlig;nahmen zum Schutz  tion in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.  Oder Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit  keit als International Animal Health Code aufgef&uuml;hrt,  nal der Weltorganisation f&uuml;r Tiergesundheit. Seine  Ausbreitung stellt eine Gefahr f&uuml;r die Kabine und konnte  nachteilige Folgen f&uuml;r inter-  Ver&auml;nderungen auf den internationalen Handel. Messungen  spezifische Seuchenbek&auml;mpfung geregelt  Das durch das K&ouml;nigliche Dekret 1228/2001 vom 8. November,  zur Festlegung besonderer Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung und Tilgung  Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit.  Am 13. Oktober 2004, das Monitoring-Programm  BT gem&auml;&szlig; Artikel 11.1.b des K&ouml;niglichen Dekrets  1228/2001, vom 8. November, zeigte die CIR-  Verordnung des Virus der Blauzungenkrankheit in Halbinsel Gebiet  lar. Die Sicherheitsma&szlig;nahmen auf kommunaler Ebene waren  Entscheidungen der Kommission, mit der  endg&uuml;ltige Entscheidung 2005/393/EG vom 23. Mai 2005  im Zusammenhang mit den Schutz-und &Uuml;berwachungszonen in Bezug  mit der Blauzungenkrankheit gelten  K&ouml;nnen die Bewegungen von diesen Gebieten oder  hindurch. Nach einer epidemiologischen Stille, die dis-  Krankheit in die Halbinsel aufgeh&ouml;rt wieder aufgetaucht  Viruszirkulation im Dezember 2005.  Laut Gesetz Nr. 8/2003 vom 24. April, sani-  keit Tier, und unbeschadet der Ma&szlig;nahmen durch  die Europ&auml;ische Kommission, vertreten durch Auftrag APA/3411/2004,  am 22. Oktober, wurden spezifische Ma&szlig;nahmen festgelegt  Dringlichkeit hinsichtlich der Blauzungenkrankheit, vor seinem Auftritt  tion auf dem spanischen Festland. Solche Ma&szlig;nahmen  anschlie&szlig;end wurde im Hinblick auf die modifiziert wurden evo-  Verlauf der Krankheit und der Gruppe nach dem Kriterium  von Experten im Sinne des Intervention Plan ist  zus&auml;tzliche Bestimmung bezieht sich nur auf das K&ouml;nigliche Dekret  1228/2001 vom 8. November, mit aufeinanderfolgenden geordneten  nen Dienst, zuletzt den Auftrag APA/3335 /  2005 vom 26. Oktober zur Festlegung von Ma&szlig;nahmen  besonderen Schutz in Bezug auf die Blauzungenkrankheit.  Die rechtliche Anpassungen waren notwendig, um Menschen  nar Risiko der epidemiologischen Situation in der Basis  Zeit und die Besonderheiten der einzelnen spezifischen Sektor.  Sobald die Analyse von historischen Daten und  K&uuml;rzlich sowohl klimatische und entomologischen, die  Gruppe von Sachverst&auml;ndigen im Sinne des in der Intervention Plan  bezog sich nur zus&auml;tzliche Bestimmung von Royal  Dekret 1228/2001, vom 8. November als nicht  Risiko der Anwesenheit des Vektors Monate  Winter in einem bestimmten Bereich des spanischen Territoriums  (Jahreszeitlich freien Bereich), und daher besteht keine Gefahr  Virus-Zirkulation in diesem Bereich.  In dieser Hinsicht ist die Entscheidung der Kommission 2005/393 /  EG vom 23. Mai 2005 &uuml;ber die Schutzzonen  und &Uuml;berwachung in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und  Bedingungen, die Bewegungen der Tiere gelten  aus diesen Gebieten oder durch sie in ihrer erwogen  Artikel 3.3 der Bewegung von Tieren empf&auml;nglicher Arten, nachdem ein  Zeitdauer nach dem Aufh&ouml;ren der  Vektor.  Abh&auml;ngig von der aktuellen Situation der Krankheit,  sein eine Modifikation der Auftrag des APA/3335/2005  26. Oktober, um f&uuml;r einen Zeitraum in Betracht gezogen werden  Zeit, ein Bereich des Landes  als saisonal von der Blauzungenkrankheit frei. Solche con-  Zusammenarbeit muss 28 Tage vor dem Tag beendet werden  fr&uuml;her in der Virus k&ouml;nnte wieder Aktivit&auml;t  keit als historische Daten oder sofort, wenn  klimatische oder Daten aus Programm  &Uuml;berwachung und Kontrolle deuten auf eine Wiederaufnahme  tion der mehr fr&uuml;hreifen Moskito-Aktivit&auml;t Culicoi-  des imicola Erwachsenen.  Aus Gr&uuml;nden der Rechtsberater, die angegebene  Umfangs der &Auml;nderungen, die Annahme einer  New Order, die ersetzt Erleichterung ihrer  Anwendung.  Auf der Grundlage und gem&auml;&szlig; den Bestimmungen des  Artikel 8 des Gesetzes &uuml;ber die Tiergesundheit und die Anordnung  zweiten Finale des K&ouml;niglichen Dekrets 1228/2001 von 8 Novem-  ber, durch die Festlegung besonderer Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung  und Tilgung der Blauzungenkrankheit und der Blauzungenkrankheit  Dekret:  Artikel 1. Zweck und Anwendungsbereich.  Der Zweck dieser Auftrag ist es, Ma&szlig;nahmen zu etablieren  besonderen Schutz gegen die Blauzungenkrankheit Anwendung  tion auf das ganze Land.  Artikel 2. Definitionen.  Ein. F&uuml;r die Zwecke dieses Ordens, gelten  Die Definitionen in Artikel 3 des Gesetzes 8/2003 enthalten,  April 24, Animal Health, 2 des K&ouml;niglichen Dekrets  1228/2001 vom 8. November, ab  besonderer Ma&szlig;nahmen zur Bek&auml;mpfung und Tilgung der  oder Blauzungenkrankheit Blauzungenkrankheit.  2. Soll so verstanden werden:  a) Center for Blauzungenkrankheit Probenahme: dass  genehmigt und durch die Veterin&auml;rbeh&ouml;rde kontrolliert  rinaria kompetent, in dem eine Gruppe unterh&auml;lt isoliert  Tierische Seite von der Wirkung der Culicoides gesch&uuml;tzt  gut eine Installation f&uuml;r diesen Zweck oder f&uuml;r ein erstellt werden  Vieh Betrieb, in dem sind die platziert  Vorrichtungen erforderlich, um das Eindringen von Culi-vorzubeugen  Corticoide, f&uuml;r einen geeigneten Zeitraum, um  unterwerfen Tiere Tests gegen  Blauzungenkrankheit.  b) beschr&auml;nkt saisonal Freizone, Bereich res-  tringida frei und nicht saisonbereinigt Zone: die vorgesehenen  tas in Anhang II aufgef&uuml;hrt. ]]></description>
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        <pubDate>Sun, 31 May 2026 07:17:54 +0200</pubDate>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 3</title>
        <description><![CDATA[Anfang des Jahres 2002 wies ich in einem Schreiben das Innenministerium des Landes Brandenburg auf die Problematik Dogo Canario-Presa Canario hin, hier die Antwort!]]></description>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 4</title>
        <description><![CDATA[Anfang 2011 rief mich ein Herr an und teilte mir freudig mit das er auch einen Dogo Canario hat. Ich wies Ihm darauf hin, da er im Land Brandenburg wohnt, das er mit dem Hund zum Wesenstest m&uuml;sse. Er war sehr erstaunt da doch in der Rasseliste Presa Canario steht. Daraufhin informierte ich Ihm auf die fehl Information des VDH und das diese vom MDI &uuml;bernommen wurde und er Klagen m&uuml;sste um dies richtig zu stellen. Mehrere Wochen sp&auml;ter meldete er sich bei mir und erkl&auml;rte mir das er das gemacht hat was ich Ihm geraten habe und &uuml;bersande mir zwei Schreiben.]]></description>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 5</title>
        <description><![CDATA[Ich wand mich daraufhin Telefonisch ans MDI und konfrontierte Sie mit diesen Schreiben und bekam zur Antwort wir pr&uuml;fen.&nbsp; Als 2013 die Pr&uuml;fungen immer noch nicht abgeschlossen waren und ich keine Antwort bekam wer den nun f&uuml;r den Schadensersatz grade stehen m&uuml;sse schrieb ich das MDI am 12.02.2013 per Einschreiben an. &nbsp; &nbsp; ICH HABE IMMER NOCH KEINE ANTWORT BEKOMMEN!!!]]></description>
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        <title>Dogo Canario-Presa Canario-Alano ja was den nun - 6</title>
        <description><![CDATA[ Zu Kopf sch&uuml;tteln und staunen wurde nach kurzer Ank&uuml;ndigung die Rasse mit Datum 01.01.2019 von Dogo Canario in Presa Canario umbenannt. Der Standard bleibt der des Dogo Canario und nicht Pero De Presa Canario sondern Presa Canario!!! Antragsteller war das Heimatland Spanien. Man muss es nicht verstehen.]]></description>
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